Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für die pädagogische Arbeit in unserer Kindertageseinrichtung richtet sich nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Außerdem orientieren wir uns an dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) sowie an den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.

Laut Bayerischem Kindertagesstättengesetz übernimmt unsere Kindertageseinrichtung folgende Aufgaben:

  • Unser Haus für Kinder ist eine familienunterstützende und –ergänzende Einrichtung zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von 1 bis 10 Jahren
  • Grundlage ist der Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen
  • Wir bieten vielfältige, kindgemäße und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten für beste Bildungs- und Entwicklungschancen
  • Wir gewähren allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen
  • Wir fördern die Persönlichkeitsentfaltung jedes einzelnen Kindes sowie soziale Verhaltensweisen
  • Wir befähigen Kinder, Widerstand gegen Einflüsse zu leisten (Resilienz)
  • Wir stärken die Stärken der Kinder
  • Wir wecken Neugier und Entdeckerfreude für lebenslanges Lernen
  • Wir bereiten die Kinder ihrer Entwicklung entsprechend auf die Schule vor
  • Wir befähigen zur sozialer Integration und zum Aufbau gelingender Beziehungen zu Erwachsenen und Kindern
  • Wir verpflichten uns zu regelmäßiger Beobachtung und Dokumentation
  • Wir lassen die Kinder angemessen an Entscheidungsprozessen mitwirken
  • Wir beraten die Eltern in Erziehungsfragen
  • Wir sind vernetzt mit der freien Jugendhilfe und den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe, insbesondere mit Frühförderstellen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie schulvorbereitenden Einrichtungen und heilpädagogischen Tagesstätten
  • Wir kooperieren mit der Grundschule
  • Wir arbeiten partnerschaftlich mit den Eltern zusammen, z. B. Elternbeirat

 

Liebe Kinder und Eltern

Bleibt gesund und haltet durch!!