Kostenbeiträge

Elternbeiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monate) entrichtet werden, da auch bei Fehlzeiten oder Krankheit des Kindes und während der Ferien die Personal- und Sachkosten weiterlaufen.
Diese Regelung betrifft auch die zukünftigen ABC-Schützen/Erstklässler und die Schulkindbetreuung.

Die aktuellen Elternbeiträge entnehmen Sie bitte der Anlage 1 „Buchungsvereinbarung“ der Anmeldungsformulare.

In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt bzw. das Sozialamt ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergartenbesuch (Pflichtleistung nach § 5 und § 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes). Sprechen Sie uns an, falls Sie einen Antrag benötigen.

Entlastung der Familien durch den Freistaat Bayern

Seit dem 01.01.2013 gilt in Bayern das novellierte Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), welches mitunter den Beitragszuschuss für das letzte Kidnergartenjahr neu regelt:

Der Freistaat Bayern zahlt seit dem 1. September 2012 einen Beitragszuschuss in Höhe von 50,- Euro pro Monat für Kinder im letzten Kindergartenjahr. Mit Wirkung ab 1. Januar 2013 wird dieser Zuschuss auch für sogenannte „Kann-Kinder“ ab dem Monat gewährt, in dem die Eltern bei der zuständigen Schule Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Kann-Kinder sind Kinder, die das sechste Lebensjahr nach dem 30. September vollenden. Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 wird dieser Zuschuss auf 100,- Euro monatlich erhöht. Die Kosten für den Freistaat belaufen sich dann auf rund 125 Millionen Euro pro Jahr.
Quelle: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/neu.php

 

 

Liebe Kinder und Eltern

Bleibt gesund und haltet durch!!