Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Kindertageseinrichtung beginnt mit der Übergabe des Kindes an das pädagogische Personal. Mit Übergabe ist gemeint, dass das Personal das Kind in Empfang genommen hat.

Abholberechtigt sind alle Personen nach der Vollendung des 14. Lebensjahres, die uns von den Erziehungsberechtigten als dafür befugt gemeldet wurden.

Schulkinder dürfen mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch alleine nach Hause gehen. Individuelle Absprachen sind möglich, sind jedoch rechtzeitig durchzuführen, so dass das betreffende Personal rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden kann. Im Idealfall spätestens einen Tag vorher.

Liebe Kinder und Eltern

Bleibt gesund und haltet durch!!