Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für die pädagogische Arbeit in unserer Kindertageseinrichtung richtet sich nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Außerdem orientieren wir uns an dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) sowie an den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.
Laut Bayerischem Kindertagesstättengesetz übernimmt unsere Kindertageseinrichtung folgende Aufgaben:
- Unser Haus für Kinder ist eine familienunterstützende und –ergänzende Einrichtung zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von 1 bis 10 Jahren
- Grundlage ist der Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen
- Wir bieten vielfältige, kindgemäße und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten für beste Bildungs- und Entwicklungschancen
- Wir gewähren allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen
- Wir fördern die Persönlichkeitsentfaltung jedes einzelnen Kindes sowie soziale Verhaltensweisen
- Wir befähigen Kinder, Widerstand gegen Einflüsse zu leisten (Resilienz)
- Wir stärken die Stärken der Kinder
- Wir wecken Neugier und Entdeckerfreude für lebenslanges Lernen
- Wir bereiten die Kinder ihrer Entwicklung entsprechend auf die Schule vor
- Wir befähigen zur sozialer Integration und zum Aufbau gelingender Beziehungen zu Erwachsenen und Kindern
- Wir verpflichten uns zu regelmäßiger Beobachtung und Dokumentation
- Wir lassen die Kinder angemessen an Entscheidungsprozessen mitwirken
- Wir beraten die Eltern in Erziehungsfragen
- Wir sind vernetzt mit der freien Jugendhilfe und den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe, insbesondere mit Frühförderstellen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie schulvorbereitenden Einrichtungen und heilpädagogischen Tagesstätten
- Wir kooperieren mit der Grundschule
- Wir arbeiten partnerschaftlich mit den Eltern zusammen, z. B. Elternbeirat