Fuchsgruppe – Schulkindbetreuung (1. bis 4. Klasse)

Die Arbeit des Erziehers gleicht der eines Gärtners, der verschiedene Pflanzen pflegt. Eine Pflanze liebt den strahlenden Sonnenschein, die andere den kühlen Schatten; die eine liebt das Bachufer, die andere die dürre Bergspitze. Die eine gedeiht am besten auf sandigem Boden, die andere im fetten Lehm. Jede muss die ihrer Art angemessene Pflege haben, anderenfalls bleibt ihre Vollendung unbefriedigend.

(Abbas Effendi (1844-1921), arab. Schriftgelehrter)

 

Fuchsgruppe

In unserer Fuchsgruppe finden Schulkinder von der 1. bis zur 4. Klasse bzw. bis zum 10. Lebensjahr vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten. Kombiniert mit Hausaufgabenbetreuung bietet die Schulkindbetreuung den Kindern nach einem Schultag einen guten Start in den Nachmittag.

Die Betreuung von Schulkindern in unserem Haus für Kinder ist ein Teil des Gesamtkonzeptes zur außerschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern in Bayern.

Sie wird angeboten um Familien wirksam zu entlasten und Kindern eine qualifizierte und zuverlässige Betreuung, Bildung und Erziehung nach der Schule zu gewähren. Im Vordergrund steht dabei die umfassende Persönlichkeitsentwicklung der Schulkinder. Die daran Beteiligten kooperieren zum Wohle der Kinder miteinander.
Die Einrichtung ist bestrebt, den ihr anvertrauten Kindern eine altersgemäße Förderung und Freizeitbeschäftigung in einer liebevollen und partnerschaftlichen Atmosphäre zu gewähren, in der sie sich wohl und angenommen fühlen.

 

Gruppenstärke

Da die Räume der Schulkindbetreuung begrenzt sind und jedes Kind einen Hausaufgabenplatz für sich alleine bekommen soll, sind auch die Möglichkeiten der Aufnahme von Schulkindern begrenzt. Zurzeit besuchen 14 Schulkinder der 1. bis 4. Klasse die Schulkindbetreuung.

 

Krankheit und Abwesenheit

Sollte ein Kind wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund nicht in die Mittagebetreuung kommen, so müssen die Sorgeberechtigten am Morgen die Einrichtung darüber informieren. Das pädagogische Personal gibt die Mitteilung dann an die Erzieherin weiter.
Die Schulkinder benötigen nach einer ansteckenden Krankheit (z. B. Kinderkrankheit, Läusebefall) eine ärztliche Bescheinigung, sobald sie die Einrichtung wieder besuchen.

 

Öffnungszeiten

Die Schulkindbetreuung findet täglich statt. Die Kinder haben auch die Möglichkeit unsere Kindertagesstätte in ihren Schulferien ganztägig zu besuchen. Beanspruchen die Schulkinder in den Ferienzeiten eine längere Betreuungszeit als in der Schulzeit, ist aber ein entsprechender Aufpreis zu entrichten. Wir bitten die Eltern, die Buchungszeiten in den Ferien ca. zwei Wochen im Voraus dem Personal bekannt zu geben, um die Planung des Personaleinsatzes zu erleichtern.
Sofern die Möglichkeit besteht, bieten wir in den Ferien „Projekttage“ für die Schulkinder an. Diese werden immer rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Öffnungszeiten der Schulkindbetreuung stimmen mit den allgemeinen Öffnungszeiten überein.

 

Betreuungskosten und Kündigung des Vertrages

Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Anlage 1 unseres Aufnahmevertrages. Sie richten sich nach der gebuchten Stundenanzahl pro Woche und sind analog dem Kindergartenbetrieb im August zu begleichen. Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme ab September für 12 Monate. Die Kündigung des Betreuungsvertrages kann in der Regel nur zum 31. August eines Jahres erfolgen.

 

Liebe Kinder und Eltern

Bleibt gesund und haltet durch!!