Rahmenbedingungen
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage für die pädagogische Arbeit in unserer Kleinkindgruppe richtet sich nach dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Sowohl die pädagogischen als auch die pflegerischen Tätigkeitsbereiche sind darin gesetzlich verankert.
Zudem basiert die Arbeit in der Kleinkindgruppe gesetzlich auf den Paragraphen 22 und 24 KJHG.
Außerdem orientieren wir uns an dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) und dessen Ergänzung für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, sowie an den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.
Aufnahmekriterien
Die Kleinkindbetreuung wurde im September 2008 neu im Gebäude der Kindertagesstätte eingerichtet. In die alters- und geschlechtsgemischte Gruppe können 12 Kinder zwischen einem und drei Jahren aufgenommen werden.
Wir berücksichtigen bei der Aufnahme in erster Linie Kinder aus Winterhausen und Geschwisterkinder, deren ältere Geschwister schon unsere Einrichtung besuchen. Falls Plätze frei sind, werden auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf Antrag aufgenommen.
Das pädagogische Personal
Wir gestalten das tägliche Leben in unserer Einrichtung gemeinsam im Team. Dies bedeutet, dass das Team und die Kinder der Kleinkindbetreuung im ständigen Kontakt und täglichen Beisammensein mit der gesamten Einrichtung stehen. Dabei sind wir uns der Verantwortung sehr bewusst, die es bedeutet, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten. Wir legen Wert auf Achtsamkeit für jedes Kind und Wertschätzung seiner besonderen Persönlichkeit. Wir sorgen für gute Bedingungen, welche die Kinder gesund und ausgeglichen wachsen und lernen lassen. Wir wissen, dass wir für die Kinder in allem, was wir tun, Vorbild sind – das verpflichtet.
Unsere Kleinkindgruppe wird von einer Erzieherin geleitet und zusätzlich von zwei Kinderpflegerinnen in Teilzeit betreut. Das Betreuungsteam baut einen sehr engen Bezug zu unseren Jüngsten auf und ist somit in allen Fragen der Kleinkindbetreuung ein wichtiger Ansprechpartner für Eltern.
Unsere Öffnungszeiten und Schließtage
Sie sind identisch mit den Zeiten des gesamten Hauses. Die Schließtage werden jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben (siehe unter Punkt „Organisatorisches auf einen Blick“).
Bring- und Abholzeiten der Kleinkindbetreuung
Auch sie stimmen mit denen des Hauses überein.
Daneben gibt es noch gesonderte Festlegungen, die speziell für die Kleinkindbetreuung gelten:
Nach der Eingewöhnungszeit Ihres Kindes, in der die Bring- und Abholzeiten individuell auf Ihr Kind abgestimmt werden und auch erheblich abweichen können, bitten wir Sie, die angegebenen Zeiten unbedingt einzuhalten. Abweichungen stören den Tagesablauf des Kindergartens und den Tagesrhythmus der Kinder beim Spielen und den Beschäftigungen erheblich und gefährden die Sicherheit der Kinder beim Freispiel in der Einrichtung.